Wir berechnen Fahrtkosten innerhalb eines Umkreises von 30 Kilometern nach einem fairen Zonenmodell der tatsächlichen Wegstrecke von uns zu Ihnen (Fahrtkostenpauschalen beinhalten die Fahrzeugkosten sowie die Lohnkosten für die Fahrzeit der Hin- und Rückfahrt ab Betriebsstätte Trittenheim). Bei Einsätzen in Gebieten mit kostenpflichtigem Parkraum (z. B. Innenstadtbereiche) werden die anfallenden Parkgebühren gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt.
Wussten Sie schon? Viele Probleme lassen sich schnell und kostengünstig über Fernwartung lösen. Mit unserer Managementkonsole ist dies einfach und sicher möglich – sprechen Sie uns an!
Zoneneinteilung
| Zone | Ortsliste* | Pauschale** |
|---|---|---|
| A0 ( 0 - 1 km) | Trittenheim | 0,00 € |
| A1 ( 1 - 5 km) | Klüsserath, Leiwen, Neumagen-Dhron | 10,00 € (8,40 €²) |
| A2 ( 6 - 10 km) | Ensch, Piesport, ... | 25,00 € (21,01 €²) |
| A3 (11 - 19 km) | Brauneberg, Föhren, Hetzerath, Monzel, ... | 45,00 € (37,82 €²) |
| A4 (20 - 29 km) | Schweich, Wittlich, Pfalzel, ... | 70,00 € (58,82 €²) |
| A5 (ab 30 km) | Ab einer Entfernung von 30 km berechnen wir den Hin- und Rückweg nach tatsächlichem Zeitaufwand (50 % des vereinbarten Stundensatzes) zzgl. einer Kilometerpauschale von 0,60 €/km (netto) | |
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* Die Ortsliste gilt nur als Orientierungshilfe, berechnet wird die tatsächliche Wegstrecke. Stand : 02.01.2026 (Änderungen vorbehalten) |
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